Um einen vollständigen Einblick in die Risikoexposition großer Kreditinstitute zu erhalten, hat der Basler Ausschuss 14 Grundprinzipien festgelegt, die in einem Standard namens BCBS 239 zusammengefasst sind. Im Mittelpunkt der Herausforderungen steht der Zugang zu verlässlichen und konsolidierten Daten. Erklärungen.
Im Jahr 2007 wurde die Weltwirtschaft in ihren Grundfesten erschüttert. Eine Reihe vermeintlich stabiler Kreditinstitute stand nach dem Zusammenbruch der US-Bank Lehman Brothers am Rande des Bankrotts.
Als Reaktion auf eine Krise von nie dagewesener Heftigkeit wehte ein regelrechter Sturm von Regulierungen um die Welt. Dies führte unter anderem zur Entstehung des BCBS 239 Standards, der auch als Standard 239 des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht bekannt ist.
Hinter dieser Bezeichnung verbirgt sich der Standard Nr. 239 des Basler Ausschusses, der 2013 veröffentlicht wurde. Der BCBS 239 trägt den Titel „Grundsätze für die effektive Aggregation von Risikodaten und die Risikoberichterstattung“ und soll die Voraussetzungen für Transparenz in Bankinstituten schaffen, indem er einen klaren Rahmen für die Aggregation von Finanzrisikodaten festlegt.
In der Praxis bedeutet dies, dass Finanz- und Kreditinstitute präzise Berichte über die Risiken, denen sie ausgesetzt sind, erstellen müssen. Der BCBS 239 schafft einen verbindlichen Rahmen, trägt aber zur Stabilität des globalen Finanzsystems bei, das während der Finanzkrise von 2007 hart auf die Probe gestellt worden war.
BCBS 239: Einige Hintergrundinformationen
Hinter dem BCBS 239 steht der Basler Ausschuss, der 1974 auf Anregung der Zentralbanken und Bankaufsichtsbehörden der G10-Staaten gegründet wurde. Seit 2009 zählt die Organisation 27 Mitgliedsstaaten und hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Finanzsystems zu verbessern sowie Standards für die Bankenaufsicht festzulegen.
Der BCBS 239 ist einer der symbolträchtigsten Standards des Basler Ausschusses, da er einen Schutzwall gegen die Fehlentwicklungen bildet, die zur Krise von 2007 führten.
Denn das Wachstum und die Diversifizierung der Aktivitäten von Kreditinstituten sowie die zunehmende Zahl von Tochtergesellschaften innerhalb einer Gruppe führten zu einer gewissen Undurchsichtigkeit, die Ungenauigkeiten in der Berichterstattung der Banken verursachte.
Diese Ungenauigkeiten, wenn sie sich einmal angesammelt hatten, konnten Milliarden Euro an Unklarheiten bedeuten, was eine schnelle und sichere Entscheidungsfindung der Führungskräfte behinderte. Die kritische Größe, welche die Finanzinstitute erreicht hatten, erforderte die Gewährleistung zuverlässiger Entscheidungen auf der Grundlage konsolidierter und qualitativ hochwertiger Daten. Dies ist das eigentliche Ziel des BCBS 239.
Die 14 Grundprinzipien des BCBS 239
Der BCBS 239 wurde zwar 2013 veröffentlicht, doch die ca. 30 G-SIBs (global systemrelevante Banken), die den Standard erfüllen mussten, hatten bis zum 1. Januar 2016 Zeit, dieser Verpflichtung nachzukommen. National systemrelevante Banken (auch D-SIBs genannt) hatten drei Jahre länger Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen daher sowohl G-SIBs als auch D-SIBs die 14 im BCBS 239 festgelegten Prinzipien erfüllen. Elf dieser Prinzipien betreffen in erster Linie die Bankinstitute. Die drei weiteren richten sich an die Aufsichtsbehörden.
Die 14 Grundsätze des BCBS 239 lassen sich in vier Kategorien einteilen: Governance und Infrastruktur, Kapazitäten zur Aggregation von Risikodaten, Berichterstellung und Aufsicht.
Governance und Infrastruktur
Im Bereich Governance und Infrastruktur gibt es zwei Prinzipien.
Das erste betrifft die Einführung eines Systems zur Steuerung der Datenqualität, um die Finanzberichterstattung zu verbessern sowie präzisere und aussagekräftigere Berichte zu erstellen, um so die Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und ihre Verlässlichkeit zu verbessern.
Kapazitäten zur Aggregation von Risikodaten
Der zweite Grundsatz betrifft die IT-Infrastruktur und verpflichtet die Banken, eine Datenarchitektur einzurichten, welche eine Automatisierung und Steigerung der Verlässlichkeit der Datenaggregationskette ermöglicht.
Der Abschnitt über die Kapazitäten zur Integration von Risikodaten umfasst vier zentrale Prinzipien: Genauigkeit und Integrität der Daten, Vollständigkeit, Pünktlichkeit und Anpassungsfähigkeit.
Mithilfe dieser vier Säulen können sich die Entscheidungsprozesse auf greifbare, verlässliche und aktuelle Fakten stützen.
Berichterstellung
Der dritte Teil des BCBS 239 behandelt die Verbesserung der Praktiken zur Meldung von Risiken.
Dies ist ein wichtiger Teil des Standards, der fünf Grundsätze zusammenfasst: die Genauigkeit und Präzision der Informationen, die Vollständigkeit der Informationen in Bezug darauf, welche Risiken eingegangen wurden, um einen realen und ehrlichen Einblick in die Risikoexposition des Instituts zu gewährleisten, aber auch die Klarheit und Nützlichkeit der Berichterstattung, die Häufigkeit der Aktualisierung und die Ehrlichkeit der Verteilung.
Diese Berichte müssen an die zuständigen Personen weitergeleitet werden.
Aufsicht
Die letzten drei Grundsätze gelten für Kontroll- und Aufsichtsbehörden.
Sie legen die Bedingungen für die Kontrolle und Überwachung der Einhaltung der ersten elf Grundsätze durch die Banken fest. Darüber hinaus sehen sie die Einführung von Korrekturmaßnahmen und aufsichtsrechtlichen Maßnahmen vor und legen den Rahmen für die Zusammenarbeit mit der Bankenaufsicht fest.
Dank des BCBS 239 werden Daten zu einem der Hebel für die Stabilität einer globalisierten Wirtschaft!